Anlagen zur Lagerung von Heizöl EL sowie von biogenen Brennstoffen der WGK 1
Durchführung der erforderlichen Prüfungen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS).
Prüfungen vor Inbetriebnahme von Heizöltankanlagen
Wiederkehrende Prüfungen von Heizöltankanlagen
Prüfung nach einer wesentlichen Änderung
Nachprüfungen zur Kontrolle von Mängelbeseitigungen
Stilllegungsprüfungen an Heizöltankanlagen
Die Anerkennung als Sachverständiger nach § 11 der VAwS erfolgte laut Anerkennungsbescheid der Überwachungsgemeinschaft technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. (ÜWG) in Sankt Augustin.